Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen s3concept, Stettenweg 16, CH – 4125 Riehen (nachfolgend „Makler“ genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt).

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Makler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Maklerleistung

Der Makler verpflichtet sich, die Vermittlungstätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen. Die Tätigkeit des Maklers umfasst insbesondere den Nachweis und/oder die Vermittlung von Gelegenheiten zum Abschluss von Verträgen über Immobilien.

Der Makler kann sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

3. Vertraulichkeit

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben.

4. Provisionsanspruch

Der Anspruch auf Provision entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Vertrag bezüglich des vom Makler benannten Objektes zustande kommt.

Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag). Die Provision ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.

Die Höhe der Provision richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Makler und Kunde.

5. Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.

6. Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

Der Makler haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

7. Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.

8. Gerichtsstand

Für Verträge mit Kaufleuten wird als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Sitz des Maklers vereinbart.

9. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

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